Kontrolle der Einhaltung der Partikelfilterpflicht bei Baumaschinen.
Kontrolle Abgaswartung Baumaschinen.
Überprüfung weiterer Massnahmen, die von der Baubehörde verfügt werden, wie z.B. Staubminderungsmassnahmen, Massnahmen bezüglich Reduktion von Lösungsmitteldämpfen, Verwendung Geräte-Benzin und weitere.