- Kontrolle des fachgerechten, schonenden Umgangs mit dem Bodenaushub (Oberboden, Unterboden), dessen Zwischenlagerung und Wiederverwertung (Pflicht zur Wiederverwertung).
- Sicherstellen, dass durch die Wiederverwertung des Bodens keine unerlaubten Terrainveränderungen ausgeführt werden.
- Kontrolle der korrekten Weiterverwendung resp. Entsorgung von mit Schadstoffen verunreinigten Böden.