Kontrolle, ob der Schutz der Oberflächengewässer, des Grundwassers und des Bodens vor Verschmutzung mit umweltgefährdenden Flüssigkeiten gewährleistet ist. Wassergefährdende Stoffe müssen auf standfesten Böden gelagert und gegen Zugriffe durch Unbefugte gesichert sowie vor diversen Naturgefahren geschützt werden.