- Durchsetzen der sinngemässen Bauabfalltrennung gemäss Mehrmuldenkonzept MMK . Möglichst sortenreine Erfassung der Abfallfraktionen.
- Durchsetzen der korrekten Zuführung der Abfälle zu abfallgerechten Verwertungs- und Entsorgungsanlagen (ggf. gemäss Entsorgungskonzept).
- Kontrolle der gesetzlich zulässigen Einsatzmöglichkeiten von Sekundärbaustoffen.
- Beratung der Gemeinden, insbesondere bei Entsorgungskonzepten.