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Invasive Neophyten auf Baustellen

  • Erkennen und Dokumentieren von Neophyten auf dem zu bebauenden Grundstück bevor die Arbeiten starten.

  • Meldung an die örtliche Baubehörde resp. Bauherr/Planer.

  • Fachgerechte Verwendungen (Einbau vor Ort) resp. Entsorgung (Abtransport in Kiesgrube, Kompostieranlage oder Verbrennung) sicherstellen.

Warum sind invasive Neophyten unerwünscht oder sogar schädlich?
Engeschleppte Problempflanzen beschädigen Infrastrukturanlagen (Böschungen und Strassenbankette), verdrängen einheimische Pflanzen und Tiere oder sind gesundheitsschädlich (Allergien).

Warum müssen Neophyten bekämpft werden?
Die Schweiz hat mit der Freisetzungsverordnung (FrSV) 2008 den Umgang mit invasiven Problempflanzen geregelt. Ein Umgang dieser Arten in der Natur ist nur zu deren Bekämpfung erlaubt. Wer Pflanzen verschleppt, kann haftbar gemacht werden.

Wie werden die Neophyten auf Baustellen bekämpft?
Jeder Bauherr ist verpflichtet, vor der Abhumusierung die Entsorgung allfälliger Problempflanzen auf seinem Grundstück zu organisieren (muss im Baugesuch aufgezeigt werden).


Kontakt

Baumeisterverband Solothurn
Umwelt-Baustelleninspektorat
Regula Kummer
Goldgasse 8
4500 Solothurn

Tel: 032 622 64 11
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