Kontrolle des fachgerechten, schonenden Umgangs mit dem Bodenaushub (Oberboden, Unterboden), dessen Zwischenlagerung und Wiederverwertung (Pflicht zur Wiederverwertung).
Sicherstellen, dass durch die Wiederverwertung des Bodens keine unerlaubten Terrainveränderungen ausgeführt werden.
Kontrolle der korrekten Weiterverwendung resp. Entsorgung von mit Schadstoffen verunreinigten Böden.